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AG Hamburg-Barmbek, 04.02.2016 - 814 C 5/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG Hamburg-Barmbek verurteilt den bei der HUK-Coburg versicherten Halter zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (814 C 5/16 vom 04.02.2016)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.02.2016 - 814 C 5/16
Wenn der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten - wie hier - beeinflussen kann, so ist er aber insbesondere nach dem Rechtsgedanken des § 254 Absatz 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. BGH, NJW 2014, 1947). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.02.2016 - 814 C 5/16
Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (BGH, NJW 2007, 1450). - OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.02.2016 - 814 C 5/16
Erst wenn für den Geschädigten auch als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, verletzt er das Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. juris: OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az.: 1 U 246/07).